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Tatsächlich ist es so, dass erstmal nur mein Freund im Mietvertrag drinsteht ...


Hallo Epitaph,


bedenke vielleicht noch, dass ihr in einer noch eheähnlichen Gemeinschaft wohnt, du aber durch die fehlende Unterschrift keinerlei Wohnrechte erworben hast. Sollten mündliche Absprachen getroffen worden sein, sind die im Entscheidungsfall sehr schwammig auszulegen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich wünsche euch eine glückliche dauerhafte Beziehung, aber im Zweifelsfall müsstest du raus. Also bald den Vertrag ergänzen.

Grüße!


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