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ah, jetz hab ich's doch gefunden ..."Ein Studium ohne Abitur ist an der Freien Universität Berlin nach § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) unter bestimmten Voraussetzungen mit einer fachgebundenen Studienberechtigung möglich (Ausnahme: ZVS-Fächer). Zu diesen Voraussetzungen gehören eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für das angestrebte Studium relevanten Beruf sowie zusätzlich mindestens vier Jahre Praxis im selben Beruf."hm ...wir haben leider beide keine abgeschlossene Ausbildung und dementsprechend auch keine 4 jahre berufserfahrung ...
ah, jetz hab ich's doch gefunden ...
"Ein Studium ohne Abitur ist an der Freien Universität Berlin nach § 11 Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) unter bestimmten Voraussetzungen mit einer fachgebundenen Studienberechtigung möglich (Ausnahme: ZVS-Fächer). Zu diesen Voraussetzungen gehören eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem für das angestrebte Studium relevanten Beruf sowie zusätzlich mindestens vier Jahre Praxis im selben Beruf."
hm ...
wir haben leider beide keine abgeschlossene Ausbildung und dementsprechend auch keine 4 jahre berufserfahrung ...