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Du brauchst auf jeden Fall umfassende Sicherheitsbewertungen und mikrobiologische Untersuchungen, musst beim Amt für Veterinätwesen und Verbraucherschutz den Verkauf melden und Rezeptmeldungen ans BVL machen. Das Amt überprüft dann gegebenenfalls Deine Produktionsstätte, die entsprechend ausgestattet sein muss.Dass Du ohne Gewerbeschein einen Online-Shop führen darfst, glaube ich allerdings nicht.
Du brauchst auf jeden Fall umfassende Sicherheitsbewertungen und mikrobiologische Untersuchungen, musst beim Amt für Veterinätwesen und Verbraucherschutz den Verkauf melden und Rezeptmeldungen ans BVL machen. Das Amt überprüft dann gegebenenfalls Deine Produktionsstätte, die entsprechend ausgestattet sein muss.
Dass Du ohne Gewerbeschein einen Online-Shop führen darfst, glaube ich allerdings nicht.