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Hallo elina,

egal ob Mann oder Lebensgefährte. Sobald du mit jemandem zusammen wohnst, bildet man eine Bedarfsgemeinschaft. Auch wenn noch einer Arbeit hat. Es sei denn, er verdient so viel, das er damit die ganze Familie finanzieren kann und der andere deshalb nicht zum Amt braucht. Reicht das Geld aber nicht aus, bekommt der Arbeitslose nur so viel vom Amt dazu, bis der Harz IV Satz erreicht ist. Ich bekam genau 36,00? als mein Mann noch Arbeit hatte.

Und Unterhalt für Kinder wird den Kindern als Einkommen angerechnet, genau wie das Kindergeld.

Also da geht auch nichts extra.


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