Immer Ärger mit der Arge ( Agentur für Arbeut)

Oma Charlotte

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12 Februar 2007
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Berlin
Man, ich habe so eine Hals.

Stellt euch vor. Wie sind leider in der unglücklichen Situation Harz IV Empfänger
zu sein. Und das ist nicht lustig. Aber was ich heute erlebt habe bringt mich doch total zum kochen. Das wir wie Menschen 3. Klasse behandelt werden dürfte ja nun für Betroffene nichts neues sei.
Aber was heute passiert ist, das schlägt dem Fass den Boden aus.
Meine Tochter lebt bei uns im Haushalt. Sie ist Azubi und beendet nun ihre Ausbildung.
Da sie ja nun bei uns lebt, gehört sie automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft.
Anders wenn sie Ausgelernt hat und auszieht, und sich selber versorgen kann, dann ist sie Amtsundabhängig.
Sehe ich das nur falsch oder ist das so?
Wenn sie kein Geld vom Staat bekommt weil sie es selber verdient oder sie in einer Beziehung lebt, wo der Mann ausreichend verdient und sie miternährt.
Ist sie dann noch abhängig vom Amt ?
Beide haben keinen Anspruch auf ALG I, ALG II oder Harz IV oder sonstige
Beihilfen angemeldet und haben es im Moment auch nicht vor.
Ist sie trotzdem dem Amt verpflichtet ?
Ich glaube mal nicht.
Da bekomme ich doch tatsächlich heute vom Amt zu hören, meine Tochter muss sich beim Amt eine ERLAUBNIS einholen, weil sie mit ihrem Freund ins Ausland gehen will.
Er hat dort einen guten Job und kann beide versorgen und sie hat dort einen Job in Aussicht.
Es könnte ja sein, das es dort nicht klappt und wenn sie dann (aus welchen Gründen auch immer ) zurück nach Deutschland kommt, hätte sie keinerlei Anspruch falls sie nicht gleich wieder einen Job bekommt ?
Ist hier vielleicht jemand der auch schon mal einen Job im Ausland gesucht und gefunden hat.
Vorher nicht vom Amt abhängig war und ohne Genehmigung der Arge das Land verlassen hat? Habt ihr dann Ärger bekommen ?
 
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Meine Tochter lebt bei uns im Haushalt. Sie ist Azubi und beendet nun ihre Ausbildung.
Da sie ja nun bei uns lebt, gehört sie automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft.

also zahlt die Agentur für sie, da (Zitat www.sozialhilfe24.de/#top3 )"...ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht."

selbe www. Seite:
Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen alle in einem Haushalt lebender Personen:
- erwerbsfähige Hilfebedürftige
- im Haushalt lebende Eltern
- alleinerziehende von Minderjährigen
- Partner (Ehegatten, Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft)
- minderjährige Kinder, die im Haushalt des Betroffenen selbst oder des Partners leben. Sie zählen nicht zur Bedarfsgemeinschaft, wenn ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausreicht.


Wenn jetzt nun Deine Tochter ins Ausland will, weil sie dort arbeiten möchte, dann ist sie ja kein Bestandteil Eurer Bedarfsgemeinschaft mehr ; dann wird sie halt einfach aus der Zahlung rausgenommne, oder nicht?

Aber dass sie eine Erlaubnis braucht, um ins Ausland zu gehen, verstehe ich auch nicht.

Vielleicht hat die Agentur schon zuviele "schwarze Schafe" kannengelernt, die ihre Kinder ins Ausland schicken, aber behaupten, sie wären noch Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft?

Frag doch einfach mal dort nach??

LG
Callidwen
 
Genau. Sie ist ab nächsten Monat nicht mehr Bestandteil unserer Bedarfsgemeinschaft. Und das haben wir dem Amt auch so gemeldet.
Wobei das kein Vorteil ist. Selbst wenn sie als Ausgelernte bei uns weiter wohnen würde, dann würde ihr gesamtes Einkommen der Bedarfsgemeinschaft zugerechnet werden. Ist jetzt beim Azubi-gehalt auch schon so.
Wobei sie erst gar nicht dazu gezählt hat. Erst nach mehreren Wiedersprüchen. Vorher haben sie sie als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft gerechnet und wir haben nur für 3 Personen Miete bekommen und sie sollte von ihrem Azubigehalt ihr viertel selber tragen sowie alle ihre anderen Ausgaben.Wobei das Kindergeld auf mein Einkommen angerechnet wurde.Sie zählt erst seit Anfang das Jahres zur Bedarfsgemeinschaft.
Vorher war es dem Amt ja auch egal wie wir damit klarkommen.
Ich verstehe nur nicht, wenn junge Menschen nun ihren eigenen Weg
gehen wollen und NICHT mehr vom Amt abhängig sein wollen, das ihnen das Leben so schwer gemacht werden soll.
 
Ich kann nicht mal behaupten, das wir dadurch mehr Geld zur Verfügung hätten. Natürlich wird uns ihr Einkommen jetzt nicht mehr mit angerechnet. (Uns bleibt dann der übliche Satz. Ehepaar + 1 Kind + Miete)
Da sie ja denn nicht mehr bei uns wohnt, braucht sie ja auch nichts mehr abgeben.
Aber mein Kind hat mir echt leid getan.Alle anderen Azubinen können ihr Geld für sich ausgeben und sie konnte am Ende nur 165,- ? ( das was man als Harz IV Empfänger behalten darf)
für sich in Anspruch nehmen. Da sorgt man schon dafür das die Kinder eine tolle Schul- und Berufsausbildung bekommen, ( was ja heute auch nicht so einfach ist) und dann werden sie in " Sippenhaft" genommen und wie "Sozialhilfeempfänger" behandelt.
Find ich total ungerecht. Natürlich reicht das Geld dann hinten und vorne nicht. Da kann ich es verstehen, das sie hier raus will.
Wo soll das noch hinführen.
 
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also. Oma Charlotte,

ich hoffe Du kannst herausfinden, was die da im Amt meinen, und alles richtig stellen.
Und Deiner Tochter wünsche ich natürlich viel Erfolg im Beruf, egal ob hier in Deutschland oder wo anders.
Was macht sie eigentlich?

Liebe Grüße :a010
Callidwen
 
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