Oma Charlotte
Well-Known Member
Man, ich habe so eine Hals.
Stellt euch vor. Wie sind leider in der unglücklichen Situation Harz IV Empfänger
zu sein. Und das ist nicht lustig. Aber was ich heute erlebt habe bringt mich doch total zum kochen. Das wir wie Menschen 3. Klasse behandelt werden dürfte ja nun für Betroffene nichts neues sei.
Aber was heute passiert ist, das schlägt dem Fass den Boden aus.
Meine Tochter lebt bei uns im Haushalt. Sie ist Azubi und beendet nun ihre Ausbildung.
Da sie ja nun bei uns lebt, gehört sie automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft.
Anders wenn sie Ausgelernt hat und auszieht, und sich selber versorgen kann, dann ist sie Amtsundabhängig.
Sehe ich das nur falsch oder ist das so?
Wenn sie kein Geld vom Staat bekommt weil sie es selber verdient oder sie in einer Beziehung lebt, wo der Mann ausreichend verdient und sie miternährt.
Ist sie dann noch abhängig vom Amt ?
Beide haben keinen Anspruch auf ALG I, ALG II oder Harz IV oder sonstige
Beihilfen angemeldet und haben es im Moment auch nicht vor.
Ist sie trotzdem dem Amt verpflichtet ?
Ich glaube mal nicht.
Da bekomme ich doch tatsächlich heute vom Amt zu hören, meine Tochter muss sich beim Amt eine ERLAUBNIS einholen, weil sie mit ihrem Freund ins Ausland gehen will.
Er hat dort einen guten Job und kann beide versorgen und sie hat dort einen Job in Aussicht.
Es könnte ja sein, das es dort nicht klappt und wenn sie dann (aus welchen Gründen auch immer ) zurück nach Deutschland kommt, hätte sie keinerlei Anspruch falls sie nicht gleich wieder einen Job bekommt ?
Ist hier vielleicht jemand der auch schon mal einen Job im Ausland gesucht und gefunden hat.
Vorher nicht vom Amt abhängig war und ohne Genehmigung der Arge das Land verlassen hat? Habt ihr dann Ärger bekommen ?
Stellt euch vor. Wie sind leider in der unglücklichen Situation Harz IV Empfänger
zu sein. Und das ist nicht lustig. Aber was ich heute erlebt habe bringt mich doch total zum kochen. Das wir wie Menschen 3. Klasse behandelt werden dürfte ja nun für Betroffene nichts neues sei.
Aber was heute passiert ist, das schlägt dem Fass den Boden aus.
Meine Tochter lebt bei uns im Haushalt. Sie ist Azubi und beendet nun ihre Ausbildung.
Da sie ja nun bei uns lebt, gehört sie automatisch mit in die Bedarfsgemeinschaft.
Anders wenn sie Ausgelernt hat und auszieht, und sich selber versorgen kann, dann ist sie Amtsundabhängig.
Sehe ich das nur falsch oder ist das so?
Wenn sie kein Geld vom Staat bekommt weil sie es selber verdient oder sie in einer Beziehung lebt, wo der Mann ausreichend verdient und sie miternährt.
Ist sie dann noch abhängig vom Amt ?
Beide haben keinen Anspruch auf ALG I, ALG II oder Harz IV oder sonstige
Beihilfen angemeldet und haben es im Moment auch nicht vor.
Ist sie trotzdem dem Amt verpflichtet ?
Ich glaube mal nicht.
Da bekomme ich doch tatsächlich heute vom Amt zu hören, meine Tochter muss sich beim Amt eine ERLAUBNIS einholen, weil sie mit ihrem Freund ins Ausland gehen will.
Er hat dort einen guten Job und kann beide versorgen und sie hat dort einen Job in Aussicht.
Es könnte ja sein, das es dort nicht klappt und wenn sie dann (aus welchen Gründen auch immer ) zurück nach Deutschland kommt, hätte sie keinerlei Anspruch falls sie nicht gleich wieder einen Job bekommt ?
Ist hier vielleicht jemand der auch schon mal einen Job im Ausland gesucht und gefunden hat.
Vorher nicht vom Amt abhängig war und ohne Genehmigung der Arge das Land verlassen hat? Habt ihr dann Ärger bekommen ?