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also zahlt die Agentur für sie, da (Zitat www.sozialhilfe24.de/#top3 )"...ihr eigenes Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht ausreicht."





Wenn jetzt nun Deine Tochter ins Ausland will, weil sie dort arbeiten möchte, dann ist sie ja kein Bestandteil Eurer Bedarfsgemeinschaft mehr ; dann wird sie halt einfach aus der Zahlung rausgenommne, oder nicht?


Aber dass sie eine Erlaubnis braucht, um ins Ausland zu gehen, verstehe ich auch nicht.


Vielleicht hat die Agentur schon zuviele "schwarze Schafe" kannengelernt, die ihre Kinder ins Ausland schicken, aber behaupten, sie wären noch Bestandteil der Bedarfsgemeinschaft?


Frag doch einfach mal dort nach??


LG

Callidwen


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