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Mit 17 ist man absolut so weit das beurteilen zu können oder wie du schreibst " sein Teil im Griff zu haben und das zu können !!!
Natürlich muss es einen Unterschied im Strafmaß geben zwischen Erwachsen und Kind. Aber der sollte bei 17 Jahren ( ein Jahr vor dem erwachsen sein ) nicht all zu groß sein.
Vergewaltigung ist Vergewaltigung und muss bestraft werden. Oder stellen wir jetzt Freibriefe für Minderjährige aus??
Die einzige Frage die sich da in meinen Augen stellt ist das Strafmaß. Wie man solche Täter richtig bestraft. Das muss halt von Fall zu Fall herausgefunden werden und hängt auch mit vom jeweiligen Alter des Täters ab.
Ich maße mir nicht an zu beurteilen ob 5 oder 15 Jahre da besser oder gerechter wären.
ich weiß, das wenn es meine Tochter wäre, der so etwas passiert ist, das ich dann eine härtere Strafe verhängt sehen wollte als " nur " 15 Jahre.
Denn dieses Erlittene wird die Betroffene mit Sicherheit ihr ganzes Leben mit sich schleppen, warum also dem Täter alles gute Wünschen
und ihn nach ca. 3 Jahren wieder fröhlich sein Leben leben lassen??
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